Wärmeschutz im Gebäudebestand

  • Zuschüsse für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (Bauteilförderung)
  • Modernisierungsbonus bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen

Wohngebäude energetisch optimieren?
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten!

Wir fördern die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Wen fördern wir?

  • Grundeigentümer
  • Sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Was fördern wir?

Wir fördern die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.
Wir unterstützen auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung.

Wie sind die Förderkonditionen?

Beispiele für mögliche Zuschüsse:

MaßnahmeHöhe der Förderung
Außendämmung Außenwände40,90 €/m²
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern42,20 €/m²
Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren158 €/m²

Alle weiteren Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Dort ist auch aufgeführt, bei welchen Maßnahmen eine Zusatzförderung bei der Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen möglich ist.

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B ist immer Pflicht.

Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 € ist eine Baubegleitung verpflichtend.

Modernisierungsbonus

Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu modernisieren. 

Die Förderung erhöht sich um:

  • 20 % bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis)
  • 30 % bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus)

Die verschiedenen Bauteile und Bauteilgruppen sowie die weiteren Anforderungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Zuschüsse für qualitätssichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe:

  • 50 % des Honorars, höchstens jedoch 2.500 € je Wohneinheit, für eine Baubegleitung
  • 40 % des Honorars für eine Luftdichtheitsmessung
  • 75 %, höchstens jedoch 3.750 € je Wohneinheit für den hydraulischen Abgleich Verfahren B
  • Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird zusätzlich mit 17 €/m2 gefördert.
  • Backsteinfassaden mit bis zu 72,50 €/m² (siehe unter: Qualitätssicherung Backstein)

Was ist noch zu beachten?

  • Bei Erfüllung der Anforderungen an diese Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung der Energiesparmaßnahme genutzt werden.
  • Eine Kombination der Förderung von baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle mit anderen Förderprogrammen (KfW, BAFA) – ist grundsätzlich möglich. (Für baubegleitende Dienstleistungen (Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen oder Zahlungen oder Arbeiten geleistet werden. Bitte beachten Sie insbesondere bei der Kombination mit Bundesmitteln den hier dargestellten Ablauf.
  • Sofern Sie auch die Modernisierung der Heizungsanlage planen, beachten Sie auch unsere Förderprogramme Erneuerbare Wärme, Geringinvestive Maßnahmen sowie die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG).  

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s bei Antragsstellung:

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist auch die Identifikation durchzuführen.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

So funktioniert´s bei der Abrechnung:

  • Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ inklusive aller relevanten Unterlagen (s. Formular ‚Anlage Sachbericht‘) können per Mail an wsg@ifbhh.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.
  • Bei Anträgen, die über das eAntragsportal gestellt wurden, ist die im eAntragsportal registrierte Mail-Adresse als Absender zu verwenden.
  • Bitte achten Sie darauf: Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ ist von allen EigentümerInnen / Berechtigten zu unterschreiben.
  • Aufgrund von stark erhöhter Nachfrage ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.

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Bild Credits:

  • Kristina Wedekind
  • Brillux, Markus Nilling
  • Miniatur Wunderland Hamburg
  • Petersen-Projekte / Architektur und Baudenkmalpflege