Modernisierung von Mietwohnungen (B) - 1. Förderweg
- Option 1: Laufender Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten mit Auszahlung über 10 Jahre oder
- Option 2: Zinsvergünstigtes Darlehen mit laufendem monatlichem Zuschuss zzgl. optionaler Einmalzuschüsse
- Mietpreis- und Belegungsbindung 10, bei Option 2 wahlweise auch 20 Jahre
Mietwohnungen modernisieren?
Packen wir es an!
Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnungen in einem Hamburger Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten umfassend modernisieren möchte, den unterstützen wir wahlweise mit Zuschüssen oder mit zinsvergünstigtem Darlehen mit laufendem monatlichem Zuschuss zzgl. optionaler Einmalzuschüsse sowohl für ausstattungsverbessernde als auch für energetische Maßnahmen.
Wen fördern wir?
Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.
Was fördern wir?
- Ausstattungsverbesserungen oder umfassende Modernisierungen, bei denen sowohl ausstattungsverbessernde als auch energetische Maßnahmen umgesetzt werden.
- Erweiterung durch Dachgeschossausbau und/oder Aufstockung zur Schaffung von neuen Wohnflächen und Wohnungen.
- Strukturellen barrierefreien Umbau
- Neubau und Modernisierung von Aufzugsanlagen
Wie sind die Förderkonditionen?
Die Grundmodule
- Ausstattungsverbesserungen
- Erweiterung durch Dachgeschossausbau und/oder Aufstockung zur Schaffung von neuen Wohnflächen
können wahlweise beantragt werden:
Option 1
Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 50 % der maximal anerkannten förderfähigen Modernisierungskosten.
Die Förderung wird als laufender Zuschuss verteilt über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Für diesen Zeitraum entsteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung.
Option 2
Die Förderung erfolgt durch ein zinsvergünstigtes Darlehen mit laufendem monatlichem Zuschuss wahlweise über 10 oder 20 Jahre. Für den gewählten Zeitraum entsteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Wahlweise können weitere ergänzende Grund- und/oder Ergänzungsmodule als Einmalzuschüsse gewährt werden.
Was ist noch zu beachten?
Voraussetzung für die Förderung
- In mindestens 51 % der Wohnungen müssen Grundriss - oder Ausstattungsverbesserungen vorgenommen werden.
- Endenergiebedarf im Bestand ≤ 120 kWh/m²a, wenn nur ausstattungsverbessernde Maßnahmen gefördert werden
- Energieberatung, Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie verpflichtend bei Durchführung energetischer Maßnahmen
- Für die Gewährung der Holzbauförderung ist eine baubegleitende Qualitätssicherung Holzbau verpflichtend. Diese entfällt bei ausschließlicher Holzbauförderung von Dächern.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für
- das Erreichen der energetischen Stufen 1 bis 8.
- die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen.
- Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion.
- Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden.
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
- Innendämmung schützenswerter Fassaden
- Vorbereitung auf Ambient-Assisted-Living (AAL)
- Ladestationen für E-Autos
Barrierefreier Umbau und Aufzüge
Maßnahmen zum barrierefreien Umbau in Anlehnung an DIN 18040-2 werden sowohl als Einzelmaßnahme (struktureller barrierefreier Umbau) als auch in Kombination mit den vorgenannten Maßnahmen mit Zuschüssen gefördert.
- Der barrierereduzierte oder barrierefreie Umbau von Wohnungen. Im Förderobjekt müssen mindestens 10 % der Wohnungen, jedoch mindestens 3 Wohneinheiten von der Maßnahme betroffen sein.
- Neubau oder Modernisierung von Aufzugsanlagen, die mindestens 51 % der im Förderobjekt befindlichen Wohnungen erstmalig barrierefrei erschließen.
Sonstiges
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde.
- Für Gebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung oder solche, die nur unter erheblichem Bauaufwand wieder bewohnbar gemacht werden können, gibt es spezielle Programme.
- Im Stadtteil Dulsberg stehen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz weitere Fördermittel für die denkmalgerechte Sanierung von Backsteinfassaden zur Verfügung.
- Anlassbezogener barrierefreier Umbau von einzelnen Wohnungen wird im Programm Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen gefördert.
- In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten von KfW und BAFA kombinierbar.
- Sofern Sie auch die Modernisierung der Heizungsanlage planen, beachten Sie auch unser Förderprogramm Erneuerbare Wärme sowie die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG).
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.