IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen
- Zinsvergünstigtes Darlehen ab € 10.000,00 bis max. € 75.000,00
- Der Zinssatz von 2 % wird für 15 Jahre festgeschrieben
- Wahlmöglichkeit zwischen Zuschuss oder Darlehen
Wohngebäude energetisch optimieren?
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten!
Wir fördern die energetische Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, die Effizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen einen Zuschuss oder einem zinsvergünstigtem Darlehen der IFB Hamburg.
Wen fördern wir?
Eigentümer und Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnimmobilien, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist. Ausgenommen sind Wohnungseigentümergemeinschaften, welche zwingend die Zuschussvariante zu wählen haben und gleichzeitig von dem vereinfachten Darlehensangebot nach der Richtlinie WEGfinanz profitieren.
Was fördern wir?
Wir fördern die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie Wärmepumpen und Solarthermie zur Wärmeerzeugung. Wir unterstützen auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung. Ab einer Darlehenshöhe von 30.000 € für Maßnahmen an der Gebäudehülle, ist die Durchführung einer Baubegleitung durch Sachverständige verpflichtend.
Wie sind die Förderkonditionen?
Sie entscheiden sich für eine der Fördervarianten der IFB, so dass Sie entweder einen Zuschuss nach den Richtlinien der IFB oder die Darlehensvariante beantragen. Für dieselbe Maßnahme ist immer nur eine Variante möglich und Sie entscheiden individuell nach Ihren Bedürfnissen zwischen dem zinsvergünstigen Darlehen oder einem Zuschuss der IFB.
- Darlehenshöhe maximal € 75.000,00 (mind. € 10.000,00)
- Darlehenszinssatz 2 %
- Zinsbindung 15 Jahre
- Darlehenslaufzeit bis zu 20 Jahren
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist immer Pflicht.
Was ist noch zu beachten?
- Neben den technischen Voraussetzungen der Maßnahmen erfolgt eine Prüfung der persönlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Darlehensnehmer. Hierfür sind Einkommens- und Objektunterlagen erforderlich. Zur Absicherung des Darlehens erfolgt eine Grundschuldeintragung.
- Eine Kombination der Förderung von baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle mit anderen Förderprogrammen des Bundes (KfW, BAFA) – ist grundsätzlich möglich.
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
- Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden. Hierzu wird eine zusätzliche Erklärung von Ihnen eingereicht. Diese finden Sie im Downloadbereich.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert's
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
Bitte halten Sie folgende Unterlage bereit, bevor Sie Ihren Antrag starten:
Unterlagen zum Kreditantrag
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