Qualitätssicherung Backstein
Informationen für Bauherren
Dem Erhalt von stadtbildprägenden Backsteinfassaden kommt in der Modernisierung eine besondere Bedeutung zu. Deshalb ist bei öffentlich geförderten Modernisierungsmaßnahmen eine Qualitätssicherung für Backsteinfassaden eingeführt worden.
Bei Gebäuden, für die eine sogenannte Backsteinrelevanz festgestellt wird, bietet die IFB Hamburg eine Förderung für den Erhalt oder die Rekonstruktion von Klinkerfassaden an. Dabei werden insbesondere die Verkleidung der gedämmten Fassadenflächen mit Klinkerriemchen oder Vollsteinen sowie die Fugensanierung von zu erhaltenden Fassadenfläche mit ergänzenden Zuschüssen gefördert. Der unterschiedlich hohe Aufwand der Maßnahmen wird durch eine entsprechende Staffelung der Zuschusshöhe berücksichtigt.
Vom Qualitätssicherungs-Verfahren sind alle Gebäude betroffen, die eine Backsteinfassade haben oder deren Fassade teilweise über Backsteinflächen verfügt. Bei als Denkmal gelisteten Gebäuden wird das Fassadenkonzept mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt.
Wie ist das Verfahren?
Im Rahmen der Modernisierungsförderung wird durch die IFB Hamburg geklärt, ob ein Gebäude backsteinrelevant ist oder nicht. Unterstützt wird die IFB Hamburg dabei von autorisierten Qualitätssichernden für Backsteinfassaden und einem Gremium aus Mitarbeitern der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und Vertretern der Wohnungswirtschaft.
Ist die Fassade des Gebäudes stadtbildprägend, wird zunächst zwischen Qualitätssichernden und Bauherr ein Fassadenkonzept abgestimmt. Auch die Umsetzung wird vom Qualitätssichernden begleitet.
Wenn für das Gebäude keine Backsteinrelevanz festgestellt wird, gibt es im Zusammenhang mit der IFB-Förderung für den Bauherrn keine weitere Verpflichtung im Hinblick auf die Gestaltung der Gebäudefassade. Die Förderung für eine freiwillige Backsteinverkleidung gedämmter Fassaden kann trotzdem in Anspruch genommen werden.
Wer trägt die Kosten?
Die Qualitätssicherung von Backsteinfassaden wird von der IFB Hamburg beauftragt und vergütet.
Beratung und Klärung der Backsteinrelevanz
Wir empfehlen, das Bauvorhaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei der IFB Hamburg vorzustellen und sich zum weiteren Verfahren beraten zu lassen.
Bei folgenden Förderprogrammen ist die Backsteinrelevanz zu prüfen:
- Modernisierung von Mietwohnungen
- Modernisierung in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
- Neubau von Mietwohnungen (nur bei Änderung und Erweiterung)
- Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
- Wärmeschutz im Gebäudebestand bei Gebäuden ab drei Wohnungen und Beantragung einer Backsteinförderung
Wir stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Wir informieren Sie gerne und besprechen alles Notwendige zur Qualitätssicherung Backstein mit Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Downloads zur Qualitätssicherung Backstein
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