Geringinvestive Maßnahmen

  • Heizungsoptimierung
  • Hydraulischer Abgleich

Heizung optimal eingestellt?

Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen werden hydraulischer Abgleich sowie weitere einflussnehmende Maßnahmen im Heizkreislauf bzw. an den Elementen der Wärmeverteilung die zur Senkung der Systemtemperaturen beitragen, mit Zuschüssen gefördert. 

Wen fördern wir?

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohngebäuden in Hamburg.

Was fördern wir?

Gefördert werden Investitionen in die Heizungsoptimierung von mindestens 5 Jahre alten Heizungsanlagen zur Wärmeerzeugung in Wohngebäuden. Des Weiteren dürfen diese nicht älter als zwanzig Jahre sein und müssen mindestens weitere zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiterbetrieben werden. Untergeordnete Gewerbeflächen bis 10 % werden mitgefördert.

EnergieträgerWohneinheitenHydraulischer AbgleichUmfeldmaßnahmen
Gasbis 5 WEförderfähigförderfähig
Gasab 6 WE-förderfähig
Sonstigeab 1 WEförderfähigförderfähig
  • Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B,
  • Umfeldmaßnahmen wie zum Beispiel
    • Austausch von Umwälz- und Zirkulationspumpen
    • Voreinstellbare Thermostatventile/smarte Thermostate
    • Dämmung von Wärmeverteilleitungen
    • Niedertemperaturheizkörper und Flächenheizsysteme
    • Einbau von Smart Metering-Systemen
    • Fachplanung und Baubegleitung

Was sind die Förderkonditionen?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Förderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 20.000 € je Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt je Wohneinheit somit max. 3.000 €.

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.

Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten (Verwalter) zu stellen.

Nicht gefördert werden:

  • Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A
  • Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden
  • Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern oder Durchlauferhitzern
  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgen

Sofern gleichzeitig eine Heizungsmodernisierung und eine energetische Modernisierung der Gebäudehülle umgesetzt werden sollen, werden alle Maßnahmen des Förderprogramms Geringinvestive Maßnahmen im Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand oder Modernisierung von Mietwohnungen gefördert. Eine Kumulation der Zuschüsse aus beiden Förderprogrammen ist nicht möglich.
 
Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Expertinnen und -experten beraten Sie!

So funktioniert's bei Antragsstellung:

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • Holen Sie ein Angebot ein.
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist auch die Identifikation durchzuführen.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

So funktioniert's bei Abrechnung:

  • Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ inklusive aller relevanten Unterlagen (s. Formular ‚Anlage Sachbericht‘) können per Mail an gim@ifbhh.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.
  • Bei Anträgen, die über das eAntragsportal gestellt wurden, ist die im eAntragsportal registrierte Mail-Adresse als Absender zu verwenden.
  • Bitte achten Sie darauf: Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ ist von allen EigentümerInnen / BerechtigteN zu unterschreiben.

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Bild Credits:

  • Sahle-Wohnen
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