Qualitätssicherung Energie

Informationen für Bauherren

In der energetischen Modernisierungs- und Neubauförderung für Mietwohngebäude kann eine Baubegleitung und die Bestätigung des energetischen Gebäudestandards gegenüber der IFB Hamburg durch die Qualitätssicherung Energie erfolgen.

Mit dieser Aufgabe werden durch die IFB Hamburg autorisierte Qualitätssichernde betraut, die neben umfangreicher praktischer Erfahrung auch fundierte Kenntnisse der Bauphysik und ein vertieftes Wissen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung besitzen. 

Bitte wählen Sie im Rahmen einer Förderung durch die IFB Hamburg deshalb ausschließlich durch die IFB Hamburg akkreditierte Experten. 

Aufgaben der Qualitätssicherung

Der Qualitätssichernde Energie hat beratende und prüfende Funktionen. Er prüft die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Energiebedarfsberechnungen hinsichtlich der energetischen Anforderungen und unterbreitet dem Bauherrn gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge. In einem vorgegebenem Verfahren begleitet und dokumentiert er die fachgerechte Ausführung in der Bauphase und testiert dem Bauherrn und der IFB Hamburg gegenüber die Einhaltung der Anforderungen an den jeweiligen energetischen Standard. 

Bei der Qualitätssicherung gilt das Vier-Augen-Prinzip, daher kann der Qualitätssichernde nicht gleichzeitig mit Planungs- oder Werkleistungen für das zu prüfende Objekt beauftragt sein. Zu den Planungsleistungen zählt auch das Erstellen der Bauvorlagen und das Aufstellen der bautechnischen Nachweise. 

Wie ist das Verfahren? Wer trägt die Kosten?

Der Bauherr beauftragt und vergütet die Leistungen der Qualitätssicherung. Ein Teil der Kosten wird in den Modernisierungsprogrammen mitgefördert. 

Zur Erlangung der Förderung ist dem QS-Auftrag ein für diese Aufgabe von der IFB Hamburg vorgegebener QS-Leistungskatalog zugrunde zu legen. Die IFB Hamburg empfiehlt, diese Vergütungen zu vereinbaren. 

Die Dokumentation und Bestätigung der energetischen Gebäudequalität gliedert sich in drei Stufen und gewährleistet eine Begleitung des Bauvorhaben von der Konzeptphase über die Umsetzung bis hin zur Fertigstellung. 

Mit sogenannten Kurzberichten wird dem Bauherrn vom Qualitätssichernden bescheinigt, dass die Anforderungen aus der jeweiligen Förderrichtlinie an die angestrebte energetische Qualität erfüllt werden. Abschließend erhält der Bauherr ein Objekt-Zertifikat über den erreichten energetischen Gebäudestandard. 

In welchen Förderprogrammen wird eine Qualitätssicherung Energie gefördert?

Informationen und Zugang zum QS-Forum

Experten finden die wichtigsten Infos zur Qualitätssicherung Energie im QS-Forum.

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