Modernisierung von Mietwohnungen (C) - 2. Förderweg

  • Zinsvergünstigtes Darlehen zzgl. optionaler Einmalzuschüsse
  • Mietpreis- und Belegungsbindung 10, 20 oder 30 Jahre

Mietwohnungen modernisieren?
Packen wir es an!

Wer mehr als die Hälfte seiner Wohnungen in einem Hamburger Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten energetisch oder umfassend modernisieren möchte, den unterstützen wir mit zinsvergünstigtem Darlehen zzgl. optionaler Einmalzuschüsse sowohl für ausstattungsverbessernde als auch für energetische Maßnahmen.

Wen fördern wir?

Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.

Was fördern wir?

  • Umfassende energetische Modernisierungen
  • Ausstattungsverbesserungen
  • Grundrissänderungen
  • Erweiterung durch Dachgeschossausbau und/oder Aufstockung zur Schaffung von neuen Wohnflächen und Wohnungen.
  • Strukturellen barrierefreien Umbau
  • Neubau und Modernisierung von Aufzugsanlagen

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung ist gestaffelt in drei Fördersegmenten und ist modular aufgebaut: Es gibt Grundmodule, welche durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden können.

Die Förderung erfolgt durch ein zinsverbilligtes Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 %, zuzüglich optionaler Baukostenzuschüsse sowie im Fördersegment III durch laufende Zuschüsse über den Förderzeitraum. 

Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht der Dauer der Förderung.

Was ist noch zu beachten?

Voraussetzung für die Förderung

  • Bei Grundriss- oder Ausstattungsverbesserungen müssen mind. 51 % der Wohnungen im Gebäude modernisiert werden. Es muss ein Endenergiebedarf im Bestand von ≤ 120 kWh/m²a nachgewiesen werden.
  • Energieberatung und Qualitätssicherung Backstein verpflichtend bei Durchführung energetischer Maßnahmen
  • Für die Gewährung der Holzbauförderung ist eine baubegleitende Qualitätssicherung Holzbau verpflichtend. Diese entfällt bei ausschließlicher Holzbauförderung von Dächern.

Zusätzlich gibt es Zuschüsse für

  • das Erreichen der energetischen Stufen 1 bis 5
  • den barrierefreien Umbau
  • Grundrissänderungen
  • die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
  • Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion
  • Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden
  • Innendämmung schützenswerter Fassaden
  • Vorbereitung auf Ambient-Assisted-Living (AAL)
  • Ladestationen für E-Autos

Sonstiges

  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde.
  • Für Gebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung oder solche, die nur unter erheblichem Bauaufwand wieder bewohnbar gemacht werden können, gibt es spezielle Programme.
  • Im Stadtteil Dulsberg stehen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz weitere Fördermittel für die denkmalgerechte Sanierung von Backsteinfassaden zur Verfügung.
  • Anlassbezogener barrierefreier Umbau von einzelnen Wohnungen wird im Programm Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen  gefördert.
  • In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten von KfW und BAFA kombinierbar.
  • Sofern Sie auch die Modernisierung der Heizungsanlage planen, beachten Sie auch unser Förderprogramm Erneuerbare Wärme sowie die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG).

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.