Erneuerbare Wärme

  • Zuschüsse für Wärmepumpen, Niedertemperaturheizkörper und die Erschließung von Wärmequellen
  • Solarthermie-Anlagen ab 20 m²
  • Wärmeverteilnetze

Erneuerbare Wärme für Hamburg?
Wir fördern Ihre Wärmepumpe!

Um die CO2-Emissionen des Gebäudesektors zu senken, soll der Einsatz Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung in Hamburg ausgebaut werden. Mit unseren Zuschüssen unterstützen wir Sie bei dem Einbau von Wärmepumpen und -speichern und der Erschließung von Wärmequellen. 

Wen fördern wir?

  • Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was fördern wir?

  • Wärmepumpen Luft/Wasser-Wärmepumpen (nur im Bestand), Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärme und den Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe
  • Erschließung von Wärmequellen – Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie (Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren), von Wärme aus Abwasser und PVT-Kollektoren
  • Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien dienen
  • Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3; nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Anlage oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz
  • Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme und flächensparende Lösungen zur Nutzung von erneuerbarer Wärme; mindestens 100.000 € notwendige Investitionskosten

Weitere Module

Die Förderdetails für die weiteren Module ‚Solarthermie und Heizungsmodernisierung‘ und ‚Bioenergie-Anlagen‘ können der Produktinformation ‚Erneuerbare Wärme‘ entnommen werden.

Nicht gefördert werden:

  • Antragstellende, die im Rahmen der BEG einen Klima-/Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus erhalten (KfW Heizungsförderung).
  • Photovoltaik-Anlagen (solare Stromerzeugung)
  • Stromspeicher

Wie sind die Förderkonditionen?

Wärmepumpen

  • Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 125 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 5.000 €.
  • Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 90 € je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 3.500 €.
  • Der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper, bei gleichzeitigem Einbau einer geförderten Wärmepumpe, wird mit einem Zuschuss in Höhe von 300,00 € je Niedertemperatur-Heizkörper gefördert.

Das Fördermodul Wärmepumpen wird zum 01.02.2025 aktualisiert. Dann beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der Investitionsausgaben. Antragstellende, die im Rahmen der BEG einen Klima-/Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus erhalten (KfW Heizungsförderung 458), können nicht gefördert werden.

Erschließung von Wärmequellen

  • Für Anlagen zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden bis 400 m Tiefe oder Erdwärmekollektoren beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Für PVT-Kollektoren als Wärmequelle für Wärmepumpen beträgt die Höhe des Zuschusses 15 % von 90 % der notwendigen Investitionskosten.
  • Für Anlagen zur Nutzung von Wärme aus Abwasser beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der notwendigen Investitionskosten.

Was ist noch zu beachten?

  • Bei Erfüllung der Anforderungen an diese Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung von Wärmepumpe sowie Geothermie genutzt werden. 
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und bewilligt sein. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen oder Zahlungen oder Arbeiten geleistet werden. Bitte beachten Sie insbesondere bei der Kombination mit Bundesmitteln den hier dargestellten Ablauf.

Alternativ darf ein Vertrag mit der folgenden Klausel auch vor Erhalt der Bewilligung eingegangen werden:

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit

  1. [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung) und zusätzlich
  2. die IFB Hamburg eine eventuell für denselben Gegenstand beantragte Förderung bewilligt hat.

Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

  • Alle Installationen müssen von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk, Wärmepumpe: auch Kälteanlagenbauer-Handwerk) eingetragen sind.
  • Die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG) sind zu erfüllen.
  • Sofern Sie auch die Modernisierung der Gebäudehülle planen, beachten Sie auch unsere Förderprogramme Wärmeschutz im Gebäudebestand (Eigenheime und WEGs) und Modernisierung von Mietwohnungen (ab 3 Wohneinheiten).

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s bei Antragsstellung:

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Für Erstberatungen nutzen Sie bitte unsere telefonischen Beratungszeiten:
    • Montag bis Freitag               9.00 bis 12.00 Uhr
    • Montag bis Donnerstag        14.00 bis 15.00 Uhr 
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist auch die Identifikation durchzuführen.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

So funktioniert´s bei Abrechnung:

  • Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ inklusive aller relevanten Unterlagen (s. Formular ‚Anlage Sachbericht‘) kann per Mail an energie@ifbhh.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.
  • Bei Anträgen, die über das eAntragsportal gestellt wurden, ist die im eAntragsportal registrierte Mail-Adresse als Absender zu verwenden.
  • Bei Anträgen, die nicht über das eAntragsportal gestellt wurden, benötigen wir den Verwendungsnachweis auch im Original.
  • Bitte achten Sie darauf: Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ ist von allen EigentümerInnen / Berechtigten zu unterschreiben.
  • Aufgrund von stark erhöhter Nachfrage ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.