Wärmenetzanschluss

  • Wärmeübergabestation
  • Erforderliche Umfeldmaßnahmen

Vernetzen für mehr Erneuerbare Energien!

Der Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung am Wärmeverbrauch in Hamburg soll erhöht werden, um damit einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Wir fördern daher Neuanschlüsse von Bestandsgebäuden an be­stehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze sowie erforderliche Umfeld­maßnahmen.

Wen fördern wir?

  • Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) in Hamburg
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was fördern wir?

  • Wärmeübergabestationen (Neuanschlüsse von Bestandsgebäuden an bestehende oder neu zu errichtende Wärme- und Gebäudenetze)
  • Erforderliche Umfeldmaßnahmen

Nicht gefördert werden:

  • Antragstellende, die im Rahmen der BEG einen Klima-/Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus erhalten (KfW Heizungsförderung).

Wie sind die Förderkonditionen?

  • Für Wärmeübergabestationen und erforderliche Umfeldmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses 20 % der förderfähigen Investitionsausgaben.
  • Die Förderung beträgt dabei höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit, maximal jedoch 100.000 € je Mehrfamilienhaus.
  • Bei Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung höchstens 9.000 € für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 100.000 € je Nichtwohngebäude.

Was ist noch zu beachten?

  • Bei Erfüllung der Anforderungen an diese Förderrichtlinie, kann anstatt des Zuschusses, das subventionierte IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen für die Finanzierung von Wärmepumpe sowie Geothermie genutzt werden. 
  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und bewilligt sein. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen oder Zahlungen oder Arbeiten geleistet werden. Bitte beachten Sie insbesondere bei der Kombination mit Bundesmitteln den hier dargestellten Ablauf.

Alternativ darf ein Vertrag mit der folgenden Klausel auch vor Erhalt der Bewilligung eingegangen werden:

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit

  1. [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung) und zusätzlich
  2. die IFB Hamburg eine eventuell für denselben Gegenstand beantragte Förderung bewilligt hat.

Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

  • Alle Installationen müssen von Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die in die Handwerksrolle für das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk (Solarthermie: auch Dachdeckerhandwerk, Wärmepumpe: auch Kälteanlagenbauer-Handwerk) eingetragen sind.
  • Die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG) sind zu erfüllen.
  • Sofern Sie auch die Modernisierung der Gebäudehülle planen, beachten Sie auch unsere Förderprogramme Wärmeschutz im Gebäudebestand (Eigenheime und WEGs) und Modernisierung von Mietwohnungen (ab 3 Wohneinheiten).

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s bei Antragsstellung:

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Für Erstberatungen nutzen Sie bitte unsere telefonischen Beratungszeiten:
    • Montag bis Freitag               9.00 bis 12.00 Uhr
    • Montag bis Donnerstag        14.00 bis 15.00 Uhr 
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist auch die Identifikation durchzuführen.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

So funktioniert´s bei Abrechnung:

  • Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ inklusive aller relevanten Unterlagen (s. Formular ‚Anlage Sachbericht‘) kann per Mail an energie@ifbhh.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.
  • Bei Anträgen, die über das eAntragsportal gestellt wurden, ist die im eAntragsportal registrierte Mail-Adresse als Absender zu verwenden.
  • Bei Anträgen, die nicht über das eAntragsportal gestellt wurden, benötigen wir den Verwendungsnachweis auch im Original.
  • Bitte achten Sie darauf: Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ ist von allen EigentümerInnen / Berechtigten zu unterschreiben.
  • Aufgrund von stark erhöhter Nachfrage ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.