Bindungsverlängerungen
- Für Eigentümer von im 1. Förderweg geförderten Wohnungen
- Laufender Zuschuss von 1,60 €/m² mtl. oder 1%-Anschlussfinanzierung für eine modifizierte Verlängerung der Bindung um zehn bis maximal 20 Jahre
- Gegebenenfalls Laufzeitverlängerung vorhandener Darlehen möglich
Sie wollen weiterhin günstigen Wohnraum in Hamburg bieten?
Wir fördern Ihr Vorhaben!
Mit der Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen erhalten Sie nicht nur günstigen Wohnraum für die Hansestadt Hamburg, sondern werden zusätzlich von uns gefördert.
Wen fördern wir?
Das Angebot richtet sich an Eigentümer von im 1. Förderweg geförderter Mietwohnungen (sog. Sozialwohnungen), deren Mietpreis- und Belegungsbindungen zeitnah, d.h. in den kommenden zwei Jahren auslaufen. Ausgenommen von der Förderung sind Wohnungen in den derzeitigen Freistellungsgebieten Mümmelmannsberg, Steilshoop, Neu-Allermöhe West und Wilhelmsburg.
Was fördern wir?
Gefördert wird die modifizierte Verlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Laufzeit der Bindungsverlängerung können Sie in Ganzjahresschritten zwischen 10 und 20 Jahren frei wählen.
Wie sind die Förderkonditionen?
Option 1 – laufender Zuschuss
Während der Bindungsverlängerung wird ein laufender Zuschuss in Höhe von 1,60 €/m2 Wfl mtl. gezahlt. Außerdem ist ggf. eine Laufzeitverlängerung vorhandener Darlehen möglich. Dafür werden folgende Bindungen begründet: Die Mietentwicklung wird begrenzt auf alle zwei Jahre zulässige Mieterhöhungen in Höhe von 0,20 €/m² Wohnfläche monatlich, beginnend mit dem neuen Förderzeitraum. Gleichzeitig darf der Mittelwert des einschlägigen Rasterfeldes des Mietenspiegels (normale Wohnlage) nicht überschritten werden. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich zum Ende des jeweiligen Quartals.
Option 2 – IFB Förderdarlehen als Anschlussfinanzierung - ohne die Gewährung von laufenden Zuschüssen
Die Option 2 ist ausschließlich für nach dem HmbWoFG geförderte Wohnungen mit einem zum Auslauf der Bindungen noch bestehenden Restkapital wählbar. Das IFB-Förderdarlehen wird in dieser Fördervariante für die gewählte Dauer der Bindungsverlängerung zu folgenden Zins– und Tilgungskonditionen angeboten:
Zinssatz: 1% p.a. ohne Subventionsabbau
Anfänglicher Mindesttilgungssatz: 2,0% p.a.
Laufzeit und Zinsbindung des IFB Förderdarlehens: analog der gewählten Dauer der Bindungsverlängerung zwischen 10 und 20 Jahren in Ganzjahresschritten
Auszahlung: 100% des ursprünglichen Förderdarlehenrestkapitals am Ende der Ursprungsbindung
Dafür werden die Bindungen gemäß Option 1 begründet.
Option 3 – IFB-Förderdarlehen als Anschlussfinanzierung für auslaufende "marktnahe IFB-Darlehen" und/oder von der IFB durchgeleitete KfW-Darlehen – ohne Gewährung von laufenden Zuschüssen
Die Option 3 ist sowohl für bisher nach dem Hamburgischen Wohnungsbindungsgesetz (HmbWoBindG) als auch für bisher nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) geförderte Wohnungen wählbar.
Bei einem Teil der bestehenden IFB-Förderungen des sozialen Wohnungsbaus wurden zusätzlich zu den bindungsgebenden Darlehen weitere ergänzende Darlehen gewährt, z. B. zu marktnahen IFB-Konditionen oder als von der IFB durchgeleitete KfW-Darlehen. Diese ergänzenden Darlehen können mit der Option 3 durch zinsvergünstigte Förderdarlehen ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass:
- eine modifizierte Verlängerung der bestehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen um 10 bis maximal 20 Jahren vereinbart wird, die die bisherige Bindungsdauer um den von Ihnen gewählten Zeitraum verlängert,
- die aktuelle Miete der für die Bindungsverlängerung vorgesehenen Wohneinheiten im Durchschnitt mindestens 1,00 €/m² unter dem Mittelwert des für die betreffende Immobilie einschlägigen Rasterfeldes des Hamburger Mietenspiegels liegt und
- das Zins- oder Kapitalbindungsende der zu ersetzenden Darlehen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung des Antrages auf Bindungsverlängerung ausläuft. Der genaue Zeitpunkt der Bewilligung erfolgt in Absprache mit der IFB Hamburg.
Die Antragstellung für die Option 3 ist auch möglich, sofern die Ursprungsbindung deutlich später als in einem Jahr endet, d. h. die mit dieser Option vereinbarte Bindungsverlängerung erst in ferner Zukunft beginnt.
Zinssatz: Je nach der Höhe der neuen Förderdarlehenssumme pro bindungsverlängertem m² Wohnfläche zwischen 1 % bis 2,8 % p.a.
Es erfolgt kein Subventionsabbau.
Anfänglicher Mindesttilgungssatz: mindestens 2,0 % p.a.
Laufzeit und Zinsbindung des/der Förderdarlehen: analog der gewählten Dauer der Bindungsverlängerung zwischen 10 und 20 Jahren in Ganzjahresschritten
Auszahlung: 100 % des Restkapitals bei Auslauf des bisherigen Darlehens
Vorzeitige Rückzahlungen des IFB-Förderdarlehens verkürzen nicht die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Die Regeln für zulässige Mieterhöhungen im bindungsverlängerten Zeitraum entsprechen denen der Option 1.
Was ist noch zu beachten?
Frei werdende Wohnungen dürfen im Förderzeitraum nur an Haushalte, die im Besitz einer gültigen Wohnberechtigungsbescheinigung oder eines Dringlichkeitsscheins sind, vergeben werden (sog. WS-Bindung).
So funktioniert´s
- Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck.
- Weitere Antragsunterlagen sind grundsätzlich nicht erforderlich.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung.