Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum
- Langfristiges Darlehen mit vergünstigten Zinsen, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen
- Mietpreis- und Belegungsbindungen über 30 oder 40 Jahre
Gemeinschaftlich Wohnen unter einem Dach?
Wir stehen Baugemeinschaften zur Seite!
Wir fördern den Neubau von Wohnungen für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum, sowohl Kleingenossenschaften als auch unter dem Dach von Bestandsgenossenschaften mit einem zinsverbilligten Darlehen sowie laufenden und einmaligen Zuschüssen über einen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren.
Wen fördern wir?
Kleingenossenschaften in Form einer Objektgenossenschaft, Projektträger-Genossenschaften und Baugemeinschaften in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind. Ebenfalls gefördert werden kann auch der Erwerb von Bestandsobjekten durch eine Mietergenossenschaft.
Was fördern wir?
Den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden in Hamburg für alle Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) einhalten.
Wie sind die Förderkonditionen?
Gefördert wird der Neubau von preisgünstigen Wohnungen sowie das mit wesentlichem Bauaufwand verbundene Schaffen von Wohnungen durch Änderung oder Erweiterung von Gebäuden für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum, deren Haushalte bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Die Förderung erfolgt je nach Modul durch zinsverbilligte Darlehen, laufende und einmalige Zuschüsse über einen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren.
Der Zinssatz beträgt in der Regel anfänglich 1,5 % p. a.
Für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft tritt die Bestandsgenossenschaft als Bauherr auf. In diesem Fall gilt für die Bestandsgenossenschaften die Förderung nach der Richtlinie Mietwohnungsneubau unter grundsätzlicher Anwendung der Förderkonditionen der Förderrichtlinie Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg. Abweichungen sind in der Förderrichtlinie für Baugemeinschaften beschrieben.
Was ist noch zu beachten?
Bei der Planung sind Haushaltsgrößen und -flächenvorgaben zu beachten. Die Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß der Förderrichtlinie müssen eingehalten und nachgewiesen werden. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt.
Ein Baubeginn ist nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.
Die Förderung ist grundsätzlich mit KfW-Darlehen kombinierbar. Diese können auch bei der IFB Hamburg beantragt werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s:
- Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
- Wir beraten Sie zu allen planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.