Empfehlungen zur Grundrissgestaltung im geförderten Mietwohnungsbau

Die hier dargestellten Planungshinweise sind Empfehlungen und gelten als Orientierungswerte. Sie stellen Eckpunkte für Grundrisse gut nutzbarer Wohnungen dar, die zugleich flexibel an den Bedarfen der Haushaltsmitglieder ausrichtbar sein sollen.

Hinweis: Räume, die kleiner als 8m² sind, werden nach Fachanweisung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes und des Hamburgischen Wohnungsbindungsgesetzes nicht als Wohn-/Schlafraum anerkannt.

Betroffene Förderrichtlinien:

  • Mietwohnungsneubau 1.-3. Förderweg
  • Mietwohnungsneubau für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
  • Mietwohnungsneubau 1. Förderweg plus
  • Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum 

Empfehlungen zur Grundrissgestaltung im geförderten Mietwohnungsbau

Die drei Funktionen Wohnen, Schlafen und Kochen sollen grundsätzlich nicht alle in einem Raum zusammengefasst werden. 

Grundrissempfehlungen für einen Haushalt in einer Wohnung

Wohnzimmer

  • Richtmaß für einen gemeinsamen Wohnraum (Wohnzimmer): Breite 3,20 m, ab 3 Personen 3,50 m

Schlafzimmer

  • Mindestmaß für 1 Person: Fläche 8 m²
  • Richtmaß für 2 Personen: Fläche 12,50 m²
  • Möblierbarkeit muss gegeben sein
    • 1 Person: Bett 1m x 2m, Schrankbreite 1,5m
    • 2 Personen: Bett 1,8m x 2m, Schrankbreite 3m

Kinderzimmer

  • Mindestmaß für 1 Person: Fläche 8 m²
  • Kinderzimmer als Doppelzimmer sollten mindestens 16 m² aufweisen.
  • Möblierbarkeit muss gegeben sein
    • Bett 1m x 2m, Schrankbreite 1m, Schreibtisch

Küche

  • Richtmaß für 1 Person: – Fläche 4,50 m²
  • Richtmaß ab 2 Personen: – Fläche 6 m²
  • natürlich belichtet 

Freisitze

  • Bis 2 Personen: Tiefe im Lichten 1,20 m
  • Ab 3 Personen: Tiefe im Lichten 1,40 m

Grundrissempfehlungen für mehrere Haushalte in einer Wohnung (Cluster-Wohnungen)

Individuelles Wohn-Schlafzimmer

  • Richtmaß für den individuellen Wohn-Schlafraum: 15 m² für die 1. Person, Mindestgröße des individuellen Wohn-Schlafraums für Kinder: 8 m²

Individueller Sanitärraum

  • Je Haushalt ein dem individuellen Wohn-Schlafraum zugeordneter Sanitärraum

Gemeinsames Wohnzimmer und Küche

  • Richtmaß 16 m²
  • natürlich belichtet
  • Essbereich, der allen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern ausreichend Platz zur gemeinsamen Zubereitung und Einnahme der Mahlzeiten bietet

Gemeinsamer Freisitz

  • in unmittelbarem Zusammenhang zu der Gemeinschaftsfläche
  • Tiefe 1,40 m

Allgemeine Planungshinweise

  • Ein Waschmaschinenstandplatz je Wohnung ist innerhalb der gedämmten Gebäudehülle nachzuweisen und muss ebenengleich oder mit Aufzug erreichbar sein
  • Soweit barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnungen gefördert werden, sind die jeweiligen Vorgaben der DIN 18040-2 unter Berücksichtigung der technischen Baubestimmungen für gemeinschaftlich genutzte Bereiche und Funktionen einzuhalten