Prämienrichtlinie wohnungslose Haushalte

  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss an Soziale Wohnbegleitungen
  • Voraussetzung: die wohnungslosen Haushalte haben Anspruch auf Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung

Ein Zuhause für wohnungslose Haushalte?
Wir fördern Ihr Engagement!

Vermitteln Sie als Soziale Wohnbegleitung wohnungslosen Haushalten erfolgreich eine Wohnung und begleiten Sie diese während des ersten Jahres nach Mietbeginn bei Fragen und Problemen zum Mietverhältnis. Mit unserer Prämienrichtlinie unterstützen wir Sie dabei.

Wen fördern wir?

Bei der IFB Hamburg vorab registrierte Soziale Wohnbegleitungen, die einem wohnungslosen Haushalt erfolgreich eine Wohnung vermitteln und dem Haushalt während des ersten Jahres nach dem Mietbeginn Angebote der sozialen Wohnbegleitung im Sinne der Förderrichtlinie zur Verfügung stellen. Als wohnungsloser Haushalt gilt jeder Haushalt, der die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Dringlichkeitsbestätigung erfüllt.

Besonderheiten:

  • Immobilienmakler/-innen müssen, wenn sie als Soziale Wohnbegleitung tätig sind, dies außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit und unentgeltlich ausüben.
  • Juristische Personen, die als Verfügungsberechtigte einen Kooperationsvertrag gemäß § 11 HmbWoFG i.V.m. § 7 HmbWoBindG mit der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was fördern wir?

Gefördert wird die erfolgreiche Vermittlung von Wohnungen an wohnungslose Haushalte und die Betreuung und Unterstützung dieser Haushalte mit Angeboten der Sozialen Wohnbegleitung während des ersten Jahres nach dem Mietbeginn. 
 
Zu den Angeboten einer Sozialen Wohnbegleitung gehört insbesondere, die Haushalte in allen Miet- und Wohnungsangelegenheiten zu beraten und zu unterstützen, Probleme im Mietverhältnis zu bearbeiten, aber auch ggf. den Haushalt an andere Einrichtungen im Hilfesystem zu vermitteln und für die Vermieterin bzw. den Vermieter als Ansprechperson zu agieren. Näheres regelt die Förderrichtlinie.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in folgender Höhe gewährt:

Haushaltsgröße Prämienhöhe in EUR
1 Person 1.980
2 Personen 2.400
3 Personen 2.820
4 Personen 3.390
5 Personen 4.710
6 Personen 5.340
Jede weitere Person 990

Was ist noch zu beachten?

Vorrangig ist die Soziale Wohnbegleitung verantwortlich für die Suche nach passenden (vorzugsweise öffentlich geförderten) Wohnungen. Wohnungsangebote, die über die IFB Hamburg zugeleitet werden, sind anzunehmen und den wohnungslosen Haushalten vorzuschlagen. Die Soziale Wohnbegleitung hat darauf hinzuwirken, dass daraufhin innerhalb von zwei Monaten ein Mietverhältnis zu Stande kommt. 

So funktioniert's

  • Lassen Sie sich als Soziale Wohnbegleitung auf dem vorgegebenen Vordruck registrieren.
  • Anträge auf Zahlung der Prämie können auf dem vorgegebenen Vordruck gestellt werden.
  • Wir prüfen die Anträge und zahlen nach Bewilligung der Prämie die erste Hälfte aus.
  • Die zweite Hälfte der Prämie können Sie frühestens ein Jahr nach Mietbeginn auf dem vorgegebenen Vordruck zusammen mit der Bestätigung des Mieters abrufen.

 Auf dieser Seite finden Sie weiter unten:

  • Das Antragsformular für die Registrierung als Soziale Wohnbegleitung  
  • Das Antragsformular für die Zahlung der Prämie
  • Den Zahlungsabruf für die Auszahlung der zweiten Hälfte der Prämie
  • Die Bestätigung des Mieters über den Fortbestand des Mietverhältnisses und die Unterstützungsangebote der Sozialen Wohnbegleitung
  • Die Förderrichtlinie mit allen Details zu Ihrem Zuschuss
  • Unsere Kontaktdaten für Ihre weiteren Fragen bei Bedarf

Sie können die Unterlagen postalisch oder per E-Mail (Praemienrichtlinie@ifbhh.de) bei der IFB Hamburg einreichen. Bei Anträgen, die per E-Mail eingereicht werden, ist eine Kopie des Legitimationsnachweises des/der Unterzeichnenden beizufügen.
 
Gerne informieren wir Sie über weitere Details – unsere Förderexperten beraten Sie!