Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
- Zuschüsse für den Bindungsankauf
Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende?
Wir kaufen Belegungsrechte an!
Wir fördern die Verbesserung der Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in Hamburg – also für alle Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.
Wen fördern wir?
Wohnungseigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen, die zur Vermietung frei sind und keiner anderen Bindung unterliegen.
Was fördern wir?
Die Bereitstellung von Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende durch den Ankauf von Belegungsrechten beim Vermieter
Wie sind die Förderkonditionen?
Gewährung eines nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelten Zuschusses bei Erwerb von einmaligen oder langfristigen Belegungsrechten von 20 Jahren Bindung. Näheres zur Höhe entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Was ist noch zu beachten?
- Die angebotenen Wohnungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
- Die Höhe der Miete ist begrenzt.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB ein. Gerne auch per E-Mail als gescanntes PDF-Dokument.
- Wir prüfen den Antrag und entscheiden über die Eignung der Wohnung.
- Nach Erhalt der Bewilligung wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt, welches die Belegung der Wohnung vornimmt.
- Danach können Sie einen Mietvertrag mit dem Mietinteressenten schließen.