Bezahlbarer Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen: Hamburg führt 3. Förderweg im sozialen Wohnungsbau ein

Um die Förderung des sozialen Wohnungsbaus weiterzuentwickeln und auch Haushalte mit mittleren Einkommen mit geförderten Mietwohnungen zu versorgen, ergänzt die Stadt Hamburg über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) die bisherigen Förderinstrumente um einen 3. Förderweg mit einer günstigen anfänglichen Netto-Kaltmiete von 12,10 Euro pro Quadratmeter. Das Angebot gilt seit 1. April 2024.
 
In keinem anderen Bundesland gibt es im Verhältnis zur Bevölkerung so viele Sozialwohnungen wie in Hamburg. Mit einem Bestand von rund 110 Sozialwohnungen je 1.000 Mieterhaushalte – das ist mehr als das Doppelte des Bundesdurchschnitts – steht die Hansestadt im Ländervergleich deutschlandweit an der Spitze. Auch im vergangenen Jahr steigerte Hamburg die Zahl der bewilligten Sozialwohnungen gegen den allgemeinen Trend im Neubau wieder spürbar.
 
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Insbesondere für Haushalte, die knapp über den Einkommensgrenzen des 2. Förderwegs liegen, können die Mieten im freifinanzierten Neubau, auf Grund der derzeitigen hohen Baukosten, zu hoch sein. Um auch diesen Haushalten eine geförderte Mietwohnung zu ermöglichen, ergänzen wir die bislang verfügbaren Förderinstrumente um einen 3. Förderweg mit einer günstigen anfänglichen Netto-Kaltmiete von 12,10 Euro pro Quadratmeter. Diese Mieten liegen deutlich unter den Mietpreisen vieler frei finanzierter Neubauvorhaben.“
 
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Von der Erweiterung unseres bestehenden Förderangebots durch den 3. Förderweg versprechen wir uns weitere wichtige Impulse für bezahlbares Wohnen in Hamburg. Denn auch Familien mit mittleren Einkommen müssen weiterhin Zugang zu erschwinglichen Mietwohnungen haben. Wir ermutigen daher alle, unsere attraktiven Förderkonditionen zu nutzen und sich mithilfe unserer Darlehen und Zuschüsse für das Entstehen von bezahlbarem Wohnraum in Hamburg zu engagieren.“
 
Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt im 3. Förderweg 12,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche mit einer zulässigen Mieterhöhung alle zwei Jahre um 0,20 €/m². Um zum Beispiel als alleinstehende Person Anspruch auf eine Wohnung aus dem 3. Förderweg zu haben, darf ein Netto-Jahreseinkommen von 28.800 Euro nicht überschritten werden, rund 42.000 Euro brutto. Bei einer dreiköpfigen Familie liegt die Einkommensgrenze bei 55.440 Euro, rund 80.000 Euro brutto. Die Zahl der in Hamburg anspruchsberechtigten Haushalte steigt damit auf rund 650.000.
 
Investoren, die im Rahmen des 3. Förderwegs bezahlbaren Wohnraum schaffen, profitieren, wie auch im 1. und 2. Förderweg, von zinsgünstigen IFB-Darlehen zu einem Prozent fest für 30 Jahre und einmaligen Baukostenzuschüssen. Die laufenden Zuschüsse betragen zwischen 0,40 Euro pro Quadratmeter und 3,50 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Höhe des Grundstückswertes und der Größe des Bauvorhabens. Der Bindungszeitraum für die Sozialwohnungen beträgt 30 Jahre.
 
Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen des 3. Förderwegs, den Beratungsangeboten und zur Beantragung der Förderung finden Sie auf unserer Programmseite

Rückfragen der Medien

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