Stipendienprogramm zur Unterstützung von Berufsausbildung
- Monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Anlehnung an das elternunabhängige BAföG
- Einmalzuschuss für Kurs- und Schulgebühren bzw. Kinderbetreuungskosten
Sich auf die Ausbildung konzentrieren?
Wir ermöglichen es!
Wir fördern Auszubildende, die aufgrund einer Teilzeitausbildung erhöhte finanzielle Bedarfe haben oder aufgrund ihres Alters oder ihrer Nationalität von Förderinstrumenten des Bundes ausgeschlossen sind, mit Zuschüssen und einem monatlichen Stipendium.
Wen fördern wir?
Auszubildende,
- deren Ausbildungsort in Hamburg liegt,
- die über keinen in Deutschland erworbenen Berufsabschluss oder ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen,
- die ihre Berufsausbildung nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren können,
- die schriftlich nachweisen können, dass gesetzliche Förderleistungen und gesetzliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB und § 27 SGB II) nicht gewährt werden.
Folgende berufliche Ausbildungen können gefördert werden:
- Duale berufliche Ausbildungen
- Vollqualifizierende Ausbildungen in einer Berufsfachschule
- Aufstiegsfortbildungen gemäß Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister-BAföG).
Was fördern wir?
- Monatliches Stipendium zur Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhalts
- Zuschüsse für Kurs- und Schulgebühren oder Kinderbetreuungskosten
Wie sind die Förderkonditionen?
Monatliches Stipendium
Das am elternunabhängigen BAföG orientierte Stipendium wird zu 50% als zinsloses Darlehen gezahlt, 50% sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechtigte können längstens 36 Monate mit dem aktuellen monatlichen BAföG - Höchstsatz gefördert werden. Die Auszahlungen enden spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsausbildung endet. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Einkommensverlusten durch die Aufnahme der Berufsausbildung. Die Rückzahlung beginnt 12 Monate nach Ende der Berufsausbildung, die monatlichen Tilgungsraten betragen 130 €.
Einmalzuschüsse
Alternativ oder ergänzend zu einem monatlichen Stipendium kann ein nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss für Kurs- und Schulgebühren bzw. Kinderbetreuungskosten, soweit der Umfang der kostenlos zur Verfügung stehenden Kinderbetreuung nicht ausreicht, bis zu 4.000 € gewährt werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für darüber hinausgehenden Kosten kann ein zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 6.000 € gewährt werden.
Was ist noch zu beachten?
Die Antragstellung ist auch nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages und nach Beginn der Ausbildung möglich. Wenn die Ausbildung bereits begonnen wurde, können die Fördermittel rückwirkend zum Datum der Antragstellung gewährt werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Klären Sie zunächst gemeinsam mit dem BAföG-Amt bzw. Jobcenter, ob eine gesetzliche Förderung durch BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Sie möglich ist.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Formular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über die Fördermittel.