Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
- Zuschüsse und zinslose Darlehen für Einmalkosten, ggf. monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Einhaltung von Einkommensgrenzen
Mit ausländischer Ausbildung in Hamburg arbeiten?
Wir helfen bei der Anerkennung!
Damit mehr Menschen mit einem ausländischen Berufsabschluss entsprechend ihrer fachlichen Qualifikationen in Hamburg arbeiten können, unterstützen wir Sie bei der Anerkennung Ihrer Ausbildung in Deutschland mit Zuschüssen und ggf. zinslosen Darlehen und einem monatlichen Stipendium.
Wen fördern wir?
- Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese Regelung entfällt, wenn Personen ihren Hauptwohnsitz für den Zeitraum der Durchführung der Anpassungsmaßnahme mit dem Ziel der vollständigen Anerkennung auf der Grundlage eines vorliegenden teilweisen Anerkennungsbescheids (gilt nur für akademische Heilberufe, Gesundheitsfach- und Pflegeberufe sowie weiterer Engpassberufe) tatsächlich nach Hamburg verlegen.
- Personen, die als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind oder nachweisen, unterhalb ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beschäftigt zu sein, oder sich aufgrund ihres Aufenthaltstitels noch nicht arbeitssuchend melden können.
- Deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind oder über einen Aufenthaltstitel nach dem AufenthG oder eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylverfahrensgesetz verfügen, Geduldete, sofern konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen.
Was fördern wir?
Zuschüsse für Übersetzungen, Gebühren und Auslagen für Anerkennungsverfahren, Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgänge, Eignungs- und Kenntnisprüfungen), Sprachkurse, Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten sowie ein monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Wie sind die Förderkonditionen?
Einmalzuschüsse
Gefördert werden Kosten für das Anerkennungsverfahren von 4.000 € als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für darüber hinausgehende Kosten kann ein zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 6.000 € (in Ausnahmefällen 10.000 €) gewährt werden.
Monatliches Stipendium
Das am elternunabhängigen BAföG-orientierte Stipendium wird zu 50% als zinsloses Darlehen gezahlt, 50% der Förderung sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechtigte können längstens 36 Monate mit dem aktuellen monatlichen BAföG - Höchstsatz gefördert werden. Die Auszahlungen enden mit Ablauf des Monats, in dem die Anpassungsmaßnahme endet. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Einkommensverlusten, die durch die Teilnahme an den notwendigen Anpassungsmaßnahmen entstehen. Die Rückzahlung beginnt 12 Monate nach Ende der Anpassungsmaßnahme, bzw. nach Erhalt der Berufsanerkennungsentscheidung. Die monatlichen Tilgungsraten betragen 130 €.
Was ist noch zu beachten?
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Das Vorhaben hat auch dann begonnen, wenn vor der Antragstellung ohne Zustimmung der Beratungsstelle verbindliche Verpflichtungen eingegangen wurden.
Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Programmdetails – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
Ihren digitalen Förderantrag stellen Sie bitte in jedem Fall gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Hamburg. Dort werden Ihre Fragen zum Anerkennungsverfahren beantwortet und Sie erhalten Unterstützung bei der Antragstellung. Dafür nehmen Sie bitte Kontakt zur „Zentralen Anlaufstelle Anerkennung“ des Diakonischen Werkes Hamburg auf (Tel. 040/30620-396 oder per E-Mail zaa@diakonie-hamburg.de).