Rückzahlung Studiengebühren
- FAQ zu der Rückzahlung von Studiengebühren
- Ansprechpartner bei Kontaktänderungen oder weiteren Fragen
Gestundete Studiengebühren zurückzahlen?
Wir haben alle Infos!
Sie haben Fragen zur Rückzahlung aus gestundeten Studiengebühren der Vergangenheit? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Wie ist die Situation?
Zum 1. Oktober 2012 (WS 2012/2013) zahlen Studierende in Hamburg keine Studiengebühren mehr.
Die Gebührenforderung aus den gestundeten Studiengebühren der Vergangenheit bleibt bestehen. Studierende, die seit dem WS 2008/2009 die Möglichkeit nutzten, sich die Studiengebühren stunden zu lassen, werden nach Stundungsende von der IFB Hamburg aufgefordert, die aufgelaufenen Gebühren zu zahlen.
Alternativ ist ein Antrag auf eine weitere Stundung zu stellen, wenn die Einkünfte im Vorjahr unter 30.000 € lagen.
FAQ zu den Stundungs- und Zahlungsmodalitäten
1. Wie erhalte ich einen Überblick über die Höhe der Forderung?
Die IFB Hamburg versendet am Anfang eines jeden Kalenderjahres eine Saldenmitteilung (Stichtag 31.12.) und informiert Sie über den aktuellen Kontostand der Gebührenforderung. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie die IFB Hamburg über jede Änderung Ihrer Kontaktdaten informieren (siehe unter: 10. Änderung der Kontaktdaten) – am besten per E-Mail.
2. Wann wird die Forderung der gestundeten Studiengebühren fällig?
Die Forderung wird fällig, wenn die jeweilige Hochschule das Ende der Stundung an die IFB Hamburg meldet. Eine Stundung wird für die gesamte Dauer eines Erststudiums in Hamburg, längstens für die Regelstudienzeit zuzüglich zwei weiterer Semester, gewährt. Näheres dazu teilt die jeweilige Hochschule mit. Nach dem Stundungsende erhalten Sie von der IFB Hamburg eine Zahlungsaufforderung mit der Bitte, die gestundeten Studiengebühren zu zahlen.
3. Müssen die gestundeten Studiengebühren bei Fälligkeit sofort gezahlt werden?
Eine Zahlungspflicht besteht nur, wenn die Einkünfte 30.000 € (brutto p.a. nach Abzug der Werbungskosten, bei Selbstständigen der Gewinn) überschreiten. Maßgeblich sind die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres. Die Berechnung der Summe der Einkünfte erfolgt entsprechend § 2 (3) des Einkommensteuergesetzes.
Liegen die Einkünfte im vergangenen Kalenderjahr unter 30.000 € kann ein Antrag auf weitere Stundung gestellt werden. Das Antragsformular liegt der Zahlungsaufforderung bei. Die weitere Stundung erfolgt zins- und kostenfrei. Die IFB Hamburg prüft regelmäßig die Höhe der Einkünfte. Die Stundung wird solange gewährt, bis die Summe der Einkünfte den Betrag von 30.000 € im Kalenderjahr übersteigt.
4. Wie stelle ich einen Antrag auf eine weitere Stundung?
Reichen Sie das Antragsformular für eine weitere Stundung, das der Zahlungsaufforderung beiliegt, ausgefüllt und unterschrieben bei der IFB Hamburg ein. Fügen Sie dem Antrag den Einkommensteuerbescheid vom vergangenen Kalenderjahr als Nachweis über die Summe der Einkünfte bei. Sofern der Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt oder keine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht, werden alternativ Nachweise gemäß der Erläuterungen auf der Rückseite des Antragsformulars akzeptiert.
Schicken Sie Ihren Antrag per Email an studienfinanzierung@ifbhh.de oder per Fax an 040/248 46 56-115.
5. Was ist, wenn ich es versäumt habe, den Antrag auf eine weitere Stundung zu stellen und das Mahnverfahren / Beitreibungsverfahren bereits läuft?
Wichtig ist, dass Sie sich umgehend bei der IFB Hamburg melden. Nur dann kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine nachträgliche Stundung ausgesprochen werden kann.
Ganz falsch ist es, sich nicht zu melden, da dann der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung der Forderung beauftragt wird. Dies sollten Sie aus Kostengründen auf jeden Fall vermeiden.
6. Sie haben eine Mitteilungspflicht, wenn die Einkommensgrenze von 30.000 € überschritten wird
Sollten sich die Jahreseinkünfte im Stundungszeitraum soweit verbessern, dass die Einkommensgrenze von 30.000 € überschritten wird sind Sie verpflichtet, dies der IFB Hamburg mitzuteilen. In diesem Fall ist die gestundete Forderung am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres fällig. Dies ist von Ihnen unbedingt zu beachten, da ab Fälligkeit Zinsen erhoben werden.
7. Können die gestundeten Gebühren vorzeitig („freiwillig“) gezahlt werden?
Ja, die Studiengebühren können jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden. Um eine vorzeitige Zahlung handelt es sich, wenn das Stundungsende von der Hochschule noch nicht gemeldet oder von der IFB Hamburg eine weitere Stundung gewährt wurde. In beiden Fällen sind Teilzahlungen ab 100 € möglich. Diese können in unterschiedlicher Höhe bzw. unregelmäßigen Abständen erfolgen und müssen nicht vorher angekündigt werden.
Kontoverbindung:
Verwendungszweck: Debitorennummer des Studierenden.
DZ Bank AG
BIC: GENODEFF
IBAN: DE89 5006 0400 0020 1392 24
8. Wie geht die IFB Hamburg mit den übermittelten Daten um?
Die IFB Hamburg verwendet die von den Hochschulen übermittelten personenbezogenen Daten entsprechend der Vorgabe des Hamburgischen Hochschulgesetzes nur, um die übertragenen Forderungen zu verwalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Änderung Ihrer Kontaktdaten
Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Daten mit, indem Sie uns das ausgefüllte Kontaktdaten-Formular per Email an studienfinanzierung@ifbhh.de, per Fax an 040/248 46 56-115 senden oder per Post an:
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Darlehensbetreuung / Studiengebühren
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Ansprechpartner der Hochschulen
Sollten Sie weitere Fragen zur Stundung der Studiengebühren haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner Ihrer Hochschule:
Hochschule für Musik und Theater (HfMT)
Harvestehuder Weg 12
20148 Hamburg
www.hfmt-hamburg.de
Studierendenverwaltung HfMT: studium@hfmt.hamburg.de
Sabine Sieg: Tel. 040/ 428 482-554, Sabine.Sieg@hfmt.hamburg.de
HafenCity Universität (HCU)
Henning-Voscherau-Platz 1
20457 Hamburg
wwww.hcu-hamburg.de
Studierendenverwaltung: Tel. 040/428 274-40 80
Telefonische Sprechzeiten: Mo und Do 9 - 12 Uhr
hcu-studierendenverwaltung@vw.hcu-hamburg.de
Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfbK)
Lerchenfeld 2
22081 Hamburg
wwww.hfbk-hamburg.de
Katrin Nöprick: Tel. 040/428 989-270, hfbk-studiengebuehren@hfbk.hamburg.de
Universität Hamburg
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Referat Beratung und Administration
Team Bewerbung, Zulassung und Studierendenangelegenheiten
https://www.uni-hamburg.de/studierendenservice
Kontaktformular: www.uni-hamburg.de/studium
Technische Universität Hamburg (TUHH)
Am Schwarzenberg-Campus 3 (E)
21073 Hamburg
www.tuhh.de
STUDIS - Studierendenservice
Olaf Baumann: Tel.: 040/ 428 78-3735, o.baumann@tuhh.de
Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW)
Stiftstraße 69
20099 Hamburg
wwww.haw-hamburg.de
studiengebuehren@haw-hamburg.de