Landesbürgschaften der FHH
- Unterstützung von volkswirtschaftlich förderwürdigen Maßnahmen im Interesse der FHH
- Besicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten
Landesbürgschaften für Unternehmen?
Wir sind Ihr Ansprechpartner!
Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hamburg grundsätzlich nicht in Frage kommen.
Wen fördern wir?
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Was fördern wir?
Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt
- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.
- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.
Des Weiteren können Vorhaben mit Landesbürgschaften gefördert werden, sofern für diese ein volkswirtschaftlicher Nutzen für Hamburg belegt werden kann. Sie werden insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlung, Neugründung oder Wachstum bzw. Erweiterung von Unternehmen, aber auch bei notwendigen Strukturanpassungen oder Sanierungen gewährt.
Wie sind die Förderkonditionen?
Landesbürgschaften können insbesondere zur Besicherung von Investitionskrediten, darüber hinaus auch für Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkrediten übernommen werden. Die Konditionen sind individuell zu ermitteln.
Was ist noch zu beachten?
Nach formeller Antragstellung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt fällig. Erst nach Zahlung dieses Bearbeitungsentgeltes startet die Prüfung des Falles durch die IFB Hamburg.
Nach Übernahme der Landesbürgschaft werden eine laufende Regelvergütung und eine Bereitstellungsvergütung für noch nicht valutierte Beträge erhoben. Die aktuelle Höhe des Bearbeitungsentgeltes, der Regel- sowie der Bereitstellungsvergütung finden Sie in dem Entgeltmerkblatt in Ihren Antragsunterlagen.
Bei Kapitalgesellschaften sind deren Gesellschafter und ggfs. verbundene Unternehmen in geeigneter Weise mit zu verpflichten.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Nehmen Sie oder Ihr Kreditinstitut Kontakt mit uns für ein erstes Informationsgespräch auf. Hier klären wir, ob eine Landesbürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg grundsätzlich in Frage kommt.
- Sie stellen einen Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft – eventuell fordern wir im Prüfungsprozess weitere Unterlagen an.