IFB-Förderkredit Kultur
- Antragsberechtigt sind im Kulturbereich tätige Träger bzw. Eigentümer (juristische Personen)
- Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien notwendig
Kulturstätten erhalten und entwickeln.
Wir ermöglichen neue Spielräume.
Damit Kultureinrichtungen in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützen wir diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Kultur. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten.
Wen fördern wir?
Im Kulturbereich tätige Träger bzw. Eigentümer (juristische Personen):
- die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Hamburg haben,
- die in wirtschaftlich transparenten und gefestigten Strukturen arbeiten,
- die langfristige Nutzer des Bauobjekts sind oder in Zukunft werden,
- die eine langfristige Nutzungsperspektive für das Bauobjekt zusichern können.
Was fördern wir?
Wir fördern Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen, wenn es sich um Maßnahmen mit kulturpolitischer Bedeutung handelt. Das Bauvorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein. Es ist eine Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien notwendig.
Wie sind die Förderkonditionen?
Die Darlehenssumme muss mindestens 20.000 € betragen. Der Zinssatz kann freibleibend bei der IFB Hamburg erfragt werden. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen.
Was ist noch zu beachten?
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Beantragen Sie die Förderwürdigkeit bei der Behörde für Kultur und Medien (Amt Kultur) und informieren Sie uns über Ihr Vorhaben.
- Stellen Sie Ihren Antrag vor Maßnahmenbeginn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.