PROFI Impuls Förderaufruf #UpdateHamburg 2024

  • Zuschussförderung von bis zu 100.000 € bei einem Fördernehmer
  • Zuschussförderung von bis zu 200.000 € bei Kooperationsprojekten
  • Innovative Projekte für gesellschaftliche Innovationen

Mit Innovationen gemeinsam für eine lebenswerte Stadt

Ganz im Sinne der Hamburger Regionalen Innovationsstrategie (RIS) und ihres breiten Innovationsverständnisses stellt der PROFI Impuls - Förderaufruf „#UpdateHamburg 2024 – Mit Innovationen gemeinsam für eine lebenswerte Stadt“ gesellschaftliche Innovationen und jene Akteure, die mit ihrer Arbeit dazu beitragen, Hamburg als lebenswerte Stadt für alle zu stärken, in den Fokus.
Insgesamt stehen im Rahmen dieses Förderaufrufes 1.000.000 € Fördermittel bereit.

Die konkreten Förderkonditionen können dem vollständigen Förderaufruftext und der Förderrichtlinie PROFI Impuls entnommen werden. Zusammen mit dem Antragsformular und weiteren Unterlagen zum Antrag finden Sie die beiden Dokumente im Downloadbereich dieser Seite.

Was fördern wir?

Im Rahmen des Förderaufrufs kann die Förderung für Maßnahmen und Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen mit besonderer Relevanz für Hamburg beantragt werden.
 
Die förderfähigen Maßnahmen und Vorhaben umfassen entsprechend Modul 2B der PROFI Impuls Richtlinie „die Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Erprobung innovativer Geschäftsmodelle oder Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Lösungen“. Eine Finanzierung laufender Leistungserbringung (Regelbetrieb) ist nicht möglich.
 
Die zu adressierenden gesellschaftlichen Handlungsfelder wurden im Vorfeld des Förderaufrufs von der Behörde für Wirtschaft und Innovation auf Basis des Koalitionsvertrags und in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden wie folgt definiert:

1.    Im Dachthema: Umwelt und Klima

a)    Vermeidung von Abfall/Lebensmittelverschwendung
b)    Nachhaltige Transformation der Wirtschaft 
c)    Alternative und klimafreundliche Energieversorgung
d)    Nachhaltige Mobilität
e)    Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung
f)      Weitere


2.    Im Dachthema: Soziale Teilhabe

a)    Armut und Wohnungslosigkeit
b)    Diskriminierung und sozialer Ausschluss
c)    Selbstbestimmung und unabhängiges Leben
d)    Berufliche Teilhabe
e)    Weitere

3.    Im Dachthema: Gesundheit

a)    Drogen und Sucht
b)    Häusliche Gewalt
c)    Gesunde Ernährung und Zugang zu Bewegung
d)    Pflegerische Versorgung
e)    Weitere


4.    Im Dachthema: Bildung

a)    Demokratiebildung
b)    Nachhaltigkeitsbildung
c)    MINT-Bildung
d)    Inklusive Bildungsangebote
e)    Weitere

Über den Förderaufruf wird die Durchführung von Projekten gefördert, die mindestens eines dieser Dachthemen adressieren und deren wirkungsorientierter Lösungsansatz dazu beiträgt, Hamburg als lebenswerte Stadt für alle zu stärken.

Die aufgeführten Handlungsfelder (a - d) sind Beispiele, d.h. möglich sind auch Projekte in weiteren Handlungsfeldern, die einem der Dachthemen klar zuzuordnen sind.

Wen fördern wir?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen (z. B. KMU, Startups, Freiberufler inklusive Sozial- und Impact–Unternehmen), deren Gründung 2 oder mehr Jahre zurückliegt
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Weitere Organisationen, die seit mehr als 2 Jahren existieren

Grundsätzlich wendet sich der Förderaufruf dabei an Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Organisationen, die keinen Sitz und keine Betriebsstätte in Hamburg haben, können die Förderung nur dann beantragen, wenn das Projekt als Kooperationsprojekt mit einer Organisation umgesetzt wird, deren Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg liegt.
 
Unternehmen aus den Sektoren Agrar, Fischerei und Export sind aufgrund beihilferechtlicher Bestimmungen von der Förderung ausgeschlossen.  

Wie sind die Förderkonditionen?

  • Die Förderung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Die max. Fördersumme beträgt 100.000 € je Einzelprojekt, max. 200.000 € bei Kooperationsprojekten.
  • Die Förderquote liegt bei maximal 100 % der förderfähigen Kosten bei gemeinnützigen Fördernehmern, die kein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Förderzwecks haben (inklusive Hochschulen im nicht-wirtschaftlichen Bereich) und 80 % bei nicht gemeinnützigen Fördernehmern.
  • Die geplante Projektlaufzeit sollte i.d.R. zwölf Monate nicht überschreiten.
  • Bzgl. der förderfähigen Ausgaben gelten die Regelungen der Förderrichtlinie PROFI Impuls, siehe hierzu auch die Ausführungen des Leitfadens zur Antragstellung im Downloadbereich.

So funktioniert's

Projektskizze und Beratung

Ab der Veröffentlichung dieses Förderaufrufs können Projektskizzen bis zum 30.04.2024 per E-Mail eingereicht werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich hinsichtlich der Ausgestaltung der Projektbeschreibung und der Projektkalkulation individuell von den Mitarbeitern der IFB Hamburg beraten zu lassen. Hierzu senden Sie bitte im Vorfeld die aussagekräftige Projektskizze an innovationsagentur@ifbhh.de

Details zu den Inhalten dieser Projektskizzen sind dem „Leitfaden für Antragsteller“ zu entnehmen.
Die IFB Hamburg kontaktiert Sie dann mit einem Terminvorschlag.

Antragstellung

Nach positiver Prüfung der Projektskizzen durch die IFB Hamburg können nach Aufforderung durch die IFB Hamburg Anträge bis zum 30.06.2024 (maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der IFB) eingereicht werden.
Anträge sind schriftlich und fristgerecht an die Adresse der IFB Hamburg zu richten. Die einzureichenden Dokumente umfassen:

  • Ausgefülltes und von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnetes IFB-Antragsformular inkl. aller Anlagen (siehe Downloads).

(Projektbeschreibung bitte entsprechend der Vorgaben im „Leitfaden für Antragsteller“).

Die notwendigen Dokumente und Vorlagen finden sich im Downloadbereich zu diesem Förderaufruf auf der IFB Webseite.

Förderung

Eingegangene, von der IFB Hamburg formal geprüfte Anträge werden aufgrund der Bewertungskriterien von einem Vergabeausschuss für eine Förderung im Rahmen der für diesen Förderaufruf zur Verfügung stehenden Fördermittel nach dem Prinzip der Bestenauslese empfohlen. Eine Übersicht der Bewertungskriterien finden Sie im Leitfaden zur Antragsstellung.

Die finale Förderentscheidung wird von der IFB Hamburg auf Grundlage der Empfehlung des Vergabeausschusses getroffen.