Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IFB Hamburg hat sich das Ziel gesetzt, ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu gewährleisten, um allen Nutzerinnen und Nutzern, unabhängig ihrer Fähigkeiten, einen wahrnehmbaren und verbindlichen Internetauftritt zu bieten und ihnen somit die Teilhabe an Investitions- und Fördermöglichkeiten zu ermöglichen.

Wichtige Bestandteile der Barrierefreiheit

  • Schriftgröße: Die Schriftgröße können die Nutzerinnen und Nutzer mithilfe der entsprechenden Funktion Ihres Browsers schnell und einfach nach Ihren Bedürfnissen einstellen.
  • Farben und Kontrast: Bei der Farbgestaltung achtet die IFB Hamburg darauf, dass alle Schrift- und Hintergrundfarben den Kontrastanforderungen der BITV-Verordnung entsprechen. Sehbehinderte Nutzer, die auf stärkere Kontraste angewiesen sind, können in ihrem Browser eigene Farben festlegen
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Inhalte und Funktionen im Internetauftritt sind auch mit der Tastatur bedienbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

  • Derzeit sind noch nicht alle Dokumente auf unserer Webseite barrierefrei. Wir beabsichtigen, zukünftig unsere PDFs weitestgehend barrierefrei zu erstellen. Zum Teil werden Downloads auch als weiter verarbeitbare Dateiformate wie Word oder Excel angeboten. Hier ist ein anderes technisches Verfahren nicht zu rechtfertigen.
  • Der Einkommensrechner für die Eigenheimförderung und das QS-Forum bieten ergänzende Services für verschiedene Zielgruppen, sind jedoch noch nicht barrierefrei. Wir beabsichtigen, diese Services zukünftig weitestgehend barrierefrei umzusetzen.


Barrieren melden

Haben Sie Fragen und Anregungen bezüglich der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts oder einzelner Seiten, so können Sie diese per E-Mail an presse@ifbhh.de senden.

BITV-Prüfbericht

Die Webseite wurde von einer Prüfstelle anhand einer repräsentativen Seitenauswahl auf BITV-Konformität geprüft und als konform bewertet.

Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 bzw. die in der BITV referenzierte EN 301 549 V3.2.1 (PDF). Die europäische Norm EN 301 549 enthält neben den WCAG 2.1-Kriterien für den Bereich Web weitere verpflichtende Anforderungen. Diese werden seit 01.03.2021 im BITV-Test geprüft.

Download des Prüfberichts vom 05.04.2024